Kassenführung im Friseurhandwerk – Update 2026/2027
MIT GERD ACHILLES
Im Friseurhandwerk kommt der Ordnungsmäßigkeit der Kassen-führung hohe Bedeutung zu. Der Unternehmer kennt seinen Betrieb, ist aber auf Steuerberater und Kassendienstleister ange-wiesen. Und hier beginnt das Problem: Kassendienstleistern fehlt steuerrechtliches Wissen. Steuerberatern fehlt das Wissen um Einrichtung und Prozesse der Kassensysteme. Kommunikation findet in aller Regel nicht statt. Viele Friseurunternehmen sind daher nicht optimal vorbereitet auf die zunehmende Anzahl von Kassen-Nachschauen und Betriebsprüfungen.
Häufig sind Schätzungen oder die Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren die Folge.
Verschärft wird die Situation durch neue Anforderungen des Gesetzgebers: Kassen(systeme) und andere elektronische Aufzeichnungssysteme müssen seit dem 01.01.2025 an die Finanzverwaltung gemeldet werden! Dem nicht genug: Der Gesetzgeber plant eine Registrierkassenpflicht und die Pflicht zur Annahme digitaler Zahlungsmethoden.
Sind Sie vorbereitet auf das, was kommt?
Wer muss was beachten? Welche steuerlichen Vorgaben gelten? Wer hat für welche Aufgabe die Federführung? Welche betrieblichen Abläufe müssen auf den Prüfstand? Was lässt sich nur gemeinsam lösen?
| Kurs-Nr.: | FFK 5 |
| Termine: | 27. Juli 2026 |
| Dauer: | 11:00 bis 15:00 Uhr |
| Preis: |
250,00 € pro Mitglied 300,00 € pro Nichtmitglied |
| Min. Teilnehmer | 8 |
| Zielgruppe: | Geschäftsführung, Salonleitung |
| Ort: | Friseur-Akademie Baden-Württemberg |
| Referent: |
Dipl.-Finw. (FH) Gerd Achilles |
| Was muss ich mitbringen: |
Schreibmaterial |
Weiter Infos zu den Seminaren erhalten Sie in der Ausschreibung und bei:
Claudia Langhammer
0711/60770-20
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