Im Friseurhandwerk kommt der Ordnungsmäßigkeit der Kassen-führung hohe Bedeutung zu. Der Unternehmer kennt seinen Betrieb, ist aber auf Steuerberater und Kassendienstleister ange-wiesen. Und hier beginnt das Problem: Kassendienstleistern fehlt steuerrechtliches Wissen. Steuerberatern fehlt das Wissen um Einrichtung und Prozesse der Kassensysteme. Kommunikation findet in aller Regel nicht statt. Viele Friseurunternehmen sind daher nicht optimal vorbereitet auf die zunehmende Anzahl von Kassen-Nachschauen und Betriebsprüfungen.

Häufig sind Schätzungen oder die Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren die Folge.

Verschärft wird die Situation durch neue Anforderungen des Gesetzgebers: Kassen(systeme) und andere elektronische Aufzeichnungssysteme müssen seit dem 01.01.2025 an die Finanzverwaltung gemeldet werden! Dem nicht genug: Der Gesetzgeber plant eine Registrierkassenpflicht und die Pflicht zur Annahme digitaler Zahlungsmethoden.

Sind Sie vorbereitet auf das, was kommt?

Wer muss was beachten? Welche steuerlichen Vorgaben gelten? Wer hat für welche Aufgabe die Federführung? Welche betrieblichen Abläufe müssen auf den Prüfstand? Was lässt sich nur gemeinsam lösen?
 



Kurs-Nr.: FFK 5
Termine: 27. Juli 2026
Dauer: 11:00 bis 15:00 Uhr
Preis:

250,00 € pro Mitglied
300,00 € pro Nichtmitglied
Min. Teilnehmer 8
Zielgruppe: Geschäftsführung, Salonleitung
Ort: Friseur-Akademie Baden-Württemberg
Referent:
Dipl.-Finw. (FH) Gerd Achilles
Was muss ich mitbringen:
Schreibmaterial

Weiter Infos zu den Seminaren erhalten Sie in der Ausschreibung und bei:

Claudia Langhammer
0711/60770-20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

Anmeldung

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Personen anzumelden. Tragen Sie dazu bitte alle Namen in das folgende Feld ein.

Der Veranstalter (FFK) behält sich das Recht vor, auf eigenen Beschluss einzelne Seminare zu streichen, aufgrund fehlender Teilnehmerzahlen oder Erkrankung der Seminarleitung. Im Fall einer solchen Streichung zahlt der Veranstalter, jedem Teilnehmer die von ihm entrichtete Teilnahmegebühr zurück.


Bitte leisten Sie keine Vorauszahlung!
Es erfolgt ein Bankeinzug ein paar Tage vor dem Seminar.

Sie bekommen mit der Teilnahmebestätigung eine Rechnung für Ihre Buchhaltung.

Die Bezahlung der Teilnahmegebühren erfolgt ausschließlich über Bankeinzug, eine andere Zahlweise ist nicht möglich!

Mit Absenden der Anmeldung gilt dieser Absatz als gelesen und anerkannt!


Bankverbindung:

SEPA-Lastschriftverfahren - Mandat für einmalige Zahlung

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und Angaben zum Widerrufsrecht.

  Captcha erneuern  
  
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen ausschließlich Session-Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.